ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HOTEL GUT EDERMANN

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz–, Bankett– und Ausstellungsräumen sowie für getätigte Zimmerreservierungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen.
  2. Ist der Leistungsnehmer (Kunde) nicht gleichzeitig Reservierender oder Veranstalter, so ist Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der umseitig aufgeführten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen bestätigt (Buchender). Leistungsnehmer/Hotelgast, Reservierender und Veranstalter haften für alle vom Hotel erbrachten Leistungen als Gesamtschuldner. Sofern mit dem Reservierenden (Buchenden) Abrechnungsmodalitäten vereinbart werden, nach denen Teilleistungen oder die Gesamtleistung vom Leistungsnehmer (Kunde) gezahlt werden sollen, sogenannte Selbstzahler–Vereinbarungen, bleibt die vorstehende gesamtschuldnerische Haftung hiervon unberührt. Solange dem Hotel keine unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt, ist es berechtigt, die umseitig vereinbarten Kapazitäten anderweitig zu verkaufen. Dies gilt ebenso bei Vereinbarung einer kostenlosen Rückgabefrist (Option). Nach Ablauf des Optionsdatums wird die Reservierung verbindlich und es finden diese AGBs Anwendung.
  3. Stornierung Zimmerreservierungen Stornierungen sind nur schriftlich möglich und werden wie folgt verrechnet: bis 7 Tage vor Anreise 0 % bzw. kostenfreies Storno möglich, 6 bis 3 Tage vor Anreise 50 %, ab 2 Tage vor Anreise 90 %, bei Nicht-Anreise, vorzeitiger Abreise 90 %
  4. Stornierung Veranstaltungen Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann vom Buchenden einseitig nur unter folgenden Bedingungen gelöst werden: a) Bis zu 90 Kalendertage vor Veranstaltungsdatum: kostenlos, b) 89–60 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50% der vereinbarten Leistungen (hierbei gilt eine Getränkepauschale pro Person in Höhe von 50% der vereinbarten Speisenumsätze oder der Konferenzpakete als Verrechnungsgrundlage für den Getränkeverzehr), c) 59–21 Tage vor Veranstaltungsdatum: 60% der vereinbarten Leistungen (dto.), d) unter 21 Tagen vor Veranstaltungsdatum: 80% der vereinbarten Leistungen (dto.) und e) Stornierungen am Anreisetag 100% der vereinbarten Leistungen (dto.). Sind dem Hotel bis zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Einzelheiten in Bezug auf Speisen und Getränke bekannt gewesen, so gelten die Bereitstellungskosten für Ausstellungen in voller Höhe als vereinbarte Leistung. Bei Teilstornierung findet Punkt 7 dieser AGBs in Ergänzung Anwendung.
  5. Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt dies, entfällt für den Kunden die Pflicht zur Zahlung in Höhe des aus der Neuvermietung resultierenden Umsatzes. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen. Das Hotel behält sich vor, dem Geschäftspartner andere, gleichwertige Räume zur Verfügung zu stellen, als in der Vereinbarung bestätigt wurden, wenn organisatorische Gründe dies erfordern oder die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer von der gebuchten Personenzahl abweicht. Im Rahmen von Paketangeboten übernimmt das Hotel keine Veranstalterhaftung für externe Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind Transferleistungen grundsätzlich nicht in den entsprechenden Paketangeboten enthalten.
  6. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Das Hotel behält sich vor, die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, wenn der Kunde nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis zum vereinbarten Anfangstermin, bei Zimmerreservierungen spätestens bis 18 Uhr, eintrifft. Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Leistungsnehmer nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
  7. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Person, einschlieβlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern mit dem Kunden eine Rahmenvereinbarung hinsichtlich Übernachtungskonditionen abgeschlossen wurde, gelten diese ausschlieβlich auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Die garantierte Bereitstellung von Zimmern zu den vereinbarten Konditionen wird ausgeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers.
  8. Grundlage für die Berechnung der umseitig aufgeführten Leistungen ist die zwischen dem Buchenden und dem Hotel vereinbarte garantierte Personenzahl. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn durch Stornierungen des Kunden diese Garantiepersonenzahl unterschritten wird, findet für alle unterhalb der Garantiepersonenzahl stornierten Leistungen Punkt 3 dieser AGBs Anwendung.
  9. Die aus den umseitigen Leistungen entstehenden Rechnungen sind binnen zehn Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, ohne jeden Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe des ortsüblichen Kontokorrent-Zinssatzes nachfordern.
  10. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Soweit das Hotel für Dritte einzustehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein Verschulden nachgewiesen wurde, bzw. vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt, eine darüber hinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe verwahrt oder an der Rezeption gegen schriftliche Bestätigung abgegeben wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung des Hotelbetriebes oder durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer, pp. verursacht werden, wird ausgeschlossen. Sofern die Räumlichkeiten oder Zimmer des Hotels vom Kunden für Veranstaltungen angemietet werden, die eindeutig gegen die guten Sitten verstoβen, insbesondere bei Verkaufs- und Strukturvertriebsveranstaltungen sowie Wandergewerbe, oder der Name des Hotels ohne schriftliche Einwilligung für werbliche Maβnahmen miβbraucht wird, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag fristlos aufzukündigen.
  11. Sämtliche Räumlichkeiten sind Nichtraucherzonen. Wir behalten un seine Reinigungsgebühr in Höhe von Euro 200 vor bei Zuwiderhaltung und im Falle eines Feuerwehreinsatzes trägt der Verursacher die Kosten hierfür.
  12. Ein Parkplatz steht den Gästen kostenfrei zur Verfügung. Parken auf eigene Gefahr.
  13. Das Bayerische Biergartengesetz findet auf unseren Terrassen und bei Aussenveranstaltungen Anwendung.
  14. Wir raten einen Abschluss mit einer Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
  15. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  16. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  17. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Traunstein.

Gut Edermann e. K., Teisendorf, Deutschland